Wie sage ich meinem Chef, dass ich meinen Job kündige?
Wie verkünde ich dem Chef meine Entscheidung zu kündigen?
Auf dem regionalen Arbeitsmarkt gibt es immer mal wieder interessante Angebote, die dazu führen können, den Job zu wechseln oder einen neuen Arbeitgeber zu finden. Ein Blick auf unser Jobportal kann sich also sehr lohnen. Vielleicht ergeben sich damit bessere Karrierechancen und/oder das Gehalt erhöht sich künftig. Aber auch innere Zufriedenheit mit dem Aufgabengebiet und eine gute Atmosphäre am Arbeitsplatz können den Ausschlag geben. Morgens mit Motivation aufzustehen und gerne zur Arbeit zu gehen ist einfach ein schönes Gefühl. Wenn dann tatsächlich ein Jobwechsel ansteht, wollen die Worte gut geplant sein. Am besten ist es, Veränderungswünsche und eventuelle Vorstellungsgespräche in einem anderen Betrieb zunächst nicht anzusprechen und erst einmal abzuwarten. Denn erst wenn alles klar ist und der neue Arbeitsvertrag unterschrieben, ist die Entscheidung spruchreif und ein Gespräch mit dem aktuellen Chef liegt an. Viele veränderungsbereite Arbeitnehmer fragen sich in dieser Situation allerdings zu Recht, wie sie nun am besten vorgehen sollten.
Gründe für die Kündigung gibt es allerhand
Wenn jemand nach Jobangeboten Ausschau hält, ohne gerade arbeitslos zu sein, liegen meist bestimmte Gründe dafür vor. Bei der Arbeit herrscht meist eine gewisse Unzufriedenheit, die verschiedene Ursachen haben kann. Entweder liegen Probleme mit dem Arbeitgeber allgemein oder dem Vorgesetzten auf der Hand bzw. sind eher unterschwellig. Aber auch das Betriebsklima kann immer schlechter geworden sein und das kollegiale Verhältnis ist zu angespannt, um noch gerne auf der Arbeit zu erscheinen. Eventuell ist auch einfach das Gehalt nicht in Ordnung für die übernommenen Aufgaben und das Engagement. Wenn auch noch Lob vom Chef fehlt oder die Kommunikation gestört ist, ist es ratsam, sich nach einem anderen Arbeitgeber umzusehen, um nicht auf Dauer unglücklich zu werden.
Kündigung möglichst sachlich über die Bühne bringen
Emotionen sollten im Gespräch mit dem Chef beiseite geschoben werden, damit die Konfrontation mit diesem Thema sachlich bleibt. Wenn der Chef von der geplanten Kündigung hört, ist es gut möglich, dass er seinerseits enttäuscht bis recht wütend ist. Schließlich ist er auch nur ein Mensch. Darauf sollten sich Noch-Arbeitnehmer gefasst machen. Sich die richtigen Worte zurechtzulegen und noch einmal tief einzuatmen ist also empfehlenswert. Da es Chefs gibt, die, mit einer Kündigung konfrontiert, ins Jammern verfallen oder hitzige Vorwürfe vom Stapel lassen, ist eigene Beherrschung unbedingt vonnöten. Aber lange Diskussionen sind zum Glück nicht notwendig, denn die Kündigung liegt praktisch auf dem Tisch bzw. noch in der Hand. Wenn schon vorauszusehen ist, dass es sehr schwierig wird, ist es übrigens möglich, das fertige Kündigungsschreiben mit einem schlichten >Das wollte ich Ihnen geben> zu präsentieren und das Chefbüro wieder zu verlassen. Die Kündigung muss auch auf diese Weise akzeptiert werden und es gibt keine weiteren Konfrontationen.
Wichtige Überlegungen vor der Kündigung
Es gibt einige Überlegungen, die sich vor der Kündigung lohnen. Beispielsweise sollte der Zeitpunkt der Beendigung des aktuellen Arbeitsverhältnisses gut überlegt sein. Der Kündigungstermin richtet sich natürlich nach dem neuen Arbeitsvertrag. Dann ist die Frage, wann die fristgerechte Kündigung des alten Arbeitsplatzes vertraglich gilt. Hier sollten keine Lücken auftreten, aber vielleicht gibt es noch restlichen Urlaubsanspruch. Vielleicht ist es vorher angebracht, einige vertrauenswürdige Kollegen über den Abschied zu informieren. Andererseits ist es möglich, dass trotzdem etwas davon zum Chef dringt und die Situation noch unangenehmer wird. Dies muss von Fall zu Fall entschieden werden. Schließlich bringt die Kündigung oft auch für Kollegen Veränderungen mit sich. Schuldgefühle sind hier jedoch fehl am Platz, denn verbieten kann niemand, dass ein unzufriedener Kollege den Betrieb verlässt.
Formale Regeln für die Kündigung
Die schriftliche Kündigung wird in der Regel nach einem kurzen Gespräch persönlich übergeben. Nur bei Krankheit oder Urlaub kann bzw. muss die Kündigung per Post und Einschreiben geschickt werden. Eine Empfangsbestätigung ist auch bei persönlicher Übergabe ratsam. Deshalb ist es sinnvoll, einen Zweitausdruck mitzubringen, auf dem der Chef unterschreibt. Eine mündliche Kündigung ist übrigens nicht gültig. Auch für E-Mail, Fax oder gar SMS kann auch heute in modernsten Chefbüros noch kein Arbeitsverhältnis gekündigt werden.
Welche Regeln gibt es für die Kündigung?
Was die Kündigung betrifft, sind die Details im Arbeitsvertrag festgelegt. Das gilt erst recht für den Kündigungszeitpunkt, der unbedingt beachtet werden muss. Die Kündigung erfolgt schriftlich, mit eigenhändiger Unterschrift. Durch die Kündigungsfrist (die nur in der Probezeit keine Gültigkeit hat) müssen Arbeitnehmer nach dem formellen Schreiben natürlich noch zur Arbeit erscheinen. Dass dies manchmal kein Zuckerschlecken ist, liegt auf der Hand. Wenn alle Bescheid wissen und vielleicht noch emotional reagieren, werden die letzten Arbeitsvorrichtungen schwerer als gewöhnlich. Aber Unterlagen müssen trotzdem noch ordentlich übergeben und wichtige Angelegenheiten im Arbeitsbereich erklärt werden. Wer alles Notwendige so entgegenkommend wie möglich hinter sich bringt, hat aber selten Klagen erwarten. Es wird ihm sogar positiv angerechnet werden. Nur wenn das Verhältnis zu den Mitarbeitern völlig zerrüttet ist, beispielsweise von unerträglichem Mobbing geprägt, könnte eine Krankschreibung nach oder bereits vor der Kündigung in Frage kommen. Dies sollte aber nur für den absoluten Ausnahmefall gelten.
Die richtigen Worte für die Kündigungsentscheidung
Wer eine Jobkündigung ausspricht, sollte nicht zu ellenlangen Erklärungen ansetzen. Schnell und knapp zur Sache zu kommen hat nämlich erhebliche Vorteile. Als Einleitung kann zum Beispiel angekündigt werden, dass nun leider eine etwas unangenehmere Mitteilung kommt, dass dies vielleicht überraschen kann - oder eben nicht. Hier kommt es stets darauf an, ob der Chef bereits etwas ahnen könnte oder tatsächlich aus allen Wolken fallen wird. Die Worte >Meine Entscheidung steht fest> oder >Ich habe es mir gründlich überlegt> können zusätzlich hilfreich sein, um möglichen Überredungskünsten standzuhalten. Von einer >anderen Branche> und >neuem Arbeitsgebiet> zu reden, führt dazu, dass der Chef die Entscheidung weniger persönlich nimmt. Trotz triftiger Kündigungsgründe kann ein Chef nämlich trotz allem sympathisch sein. Umso angebrachter sind in diesem Fall noch beschwichtigende Worte wie >Ich habe hier gerne gearbeitet, möchte mich jetzt aber weiterentwickeln> oder >Habe mich hier sehr wohlgefühlt>. Geschickt ist es, danach gleich zur bestmöglichen Abwicklung zu kommen, um eine gute Übergabe oder ggf. Einarbeitung eines neuen Mitarbeiters zu gewährleisten.
Immer fair bleiben bis zum Schluss
Ist die unangenehme Situation der Konfrontation des Chefs mit der Kündigung erst einmal ausgesprochen, sind die Fronten geklärt und die Fakten auf dem Tisch. Nun gilt es, möglichst fair das Beste daraus zu machen. Trotz innerem Ärger ist es angebracht, möglichst fair zu bleiben. Die wahren Gründe für die Kündigung, falls sie emotionaler Natur sind, sind höchstens leicht anzudeuten, falls das persönliche Verhältnis zum Chef dies zulässt. Wenn etwaige Ärgernisse schon mal Thema im Betrieb waren, reicht die Anspielung >Wie Sie wissen, gab es einige Vorkommnisse> oder >Vielleicht überrascht Sie meine Entscheidung auch nicht>. Persönlicher sollte es hier aber nicht werden, denn Diplomatie ist gefragt und wirkt außerdem professionell. Wer seinen Chef jetzt am Ende doch endlich einmal offen beschimpft, kann noch immer mit Nachteilen rechnen, beispielsweise was das Arbeitszeugnis angeht. Ein sachlicher Umgang miteinander am Arbeitsplatz ist deshalb noch immer das beste und Emotionen sollten außen vor bleiben.
Auch an das Arbeitszeugnis denken
Ist die Kündigung erst einmal vorgelegt, muss noch an das unerlässliche Arbeitszeugnis gedacht werden. Je nach Tätigkeitsfeld sollte ggf. noch eine Übersicht über die wichtigsten Aufgaben und Projekte erstellt werden, damit der Nachfolger keine Probleme bekommt und Inhalte des Zeugnisses geklärt sind. Die Arbeitsunterlagen übersichtlich und ordentlich zu übergeben sollte außerdem selbstverständlich sein. Auch dass der eigene Arbeitsplatz aufgeräumt hinterlassen wird, versteht sich von selbst. Alle persönlichen Utensilien sind mitzunehmen bzw. zu vernichten. Dann kann einem aussagekräftigen Arbeitszeugnis, das wichtig für den weiteren Berufsweg ist, nichts mehr entgegenstehen. Wer seinem Arbeitgeber nicht zutraut, ein detailreiches Zeugnis zu schreiben, kann dieses selbst entwerfen. Manchmal freut sich der Chef sogar über diese Entlastung. Alle Arbeitsbereiche, erledigte Aufgaben, erfolgreiche Leistungen und besondere Erfahrungen sollten im Zeugnis erwähnt werden. Es lohnt sich, hier etwas Zeit in die Formulierung zu investieren und auch nichts zu vergessen, was in den Jahren vielleicht in Vergessenheit geraten ist. Allerdings ist es auch nach dem letzten Arbeitstag noch nicht zu spät, das Arbeitszeugnis schriftlich anzufordern, denn Ex-Arbeitnehmer haben ein Recht darauf. Wer ein Zwischenzeugnis vorweisen kann, kommt damit im Regelfall aber gut voran. Sollten Sie noch auf der Suche nach Ihrem Traumjob sein - Auf unserem Stellenportal sind Jobs zu finden, auf die es sich damit zu bewerben lohnt.
(Foto von Christina Morillo von Pexels)